Otto von Bismarck - Volkes Stimme
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Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (1. Seite)
Die Verfassung der Vereinigten Staaten zählt zu den ältesten geschriebenen Verfassungen der Welt. Sie wurde am 17. September 1787 von der Verfassungsgebenden Versammlung in Philadelphia verabschiedet und trat 1789 in Kraft. Sie bildet bis heute die Grundlage für die republikanische, demokratische und bundesstaatliche Ordnung sowie das Rechtssystem der Vereinigten Staaten. Wichtigste Verfassungsorgane sind der Präsident, der Kongress, bestehend aus Abgeordnetenhaus und Senat, sowie die Bundesgerichte.Quelle: National Archives and Records Administration, Washington, D.C. (USA)
„Zusammenkunft der National-Versammlung im Ballspielhause zu Versailles den 19. Jun. 1789“
Kupferstich, Paul Jakob Laminit (1773 – 1831), Deutschland, 1794, PapierNachdem König Ludwig XVI. am 5. Mai 1789 die Generalstände einberufen hatte, verlangten die Vertreter des Dritten Standes, dass nicht mehr nach Ständen (Adel, Geistliche, Bürger/Bauern), sondern nach Köpfen abgestimmt würde. Dies lehnte der König ab. Daraufhin erklärte sich der Dritte Stand am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung. Mit knapper Mehrheit schlossen sich die anderen Stände an. In einer Halle für Ballspiele beschloss die neue Nationalversammlung am 20. Juni, sich nicht eher aufzulösen, bis Frankreich eine geschriebene Verfassung erhalten habe („Ballhausschwur”). Am 27. Juni erkannte der König die Nationalversammlung als Vertreterin des ganzen Volkes an. 1791 erreichte sie ihr Ziel: Frankreich erhielt eine Verfassung und wurde damit zur konstitutionellen Monarchie.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 2738
„Reddition de Mayence“ (Rückeroberung von Mainz)
Stahlstich, Frankreich, 1833, PapierIm Ersten Koalitionskrieg (1792–1797) eroberten französische Truppen die linksrheinischen Gebiete des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Mit französischer Hilfe entstanden dort einige kurzlebige Republiken, darunter die Mainzer Republik (1792/93). 1793 fanden dort unter geringer Beteiligung der Bevölkerung Wahlen zum Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent statt. Dieser rief einen „Rheinisch-deutschen Freistaat“ aus, der mit Frankreich vereinigt werden sollte. Doch preußische Truppen eroberten Mainz im Juli 1793 zurück. Obwohl sie nur von kurzer Dauer war, besitzt die „Mainzer Republik“ eine besondere Bedeutung für die deutsche Demokratiegeschichte.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3161
Karte von Deutschland
Handkolorierte Landkarte, A. Theinert, gedruckt bei Carl Flemming (1806 – 1878), Deutschland, 1859, PapierDer Deutsche Bund bestand aus 41 Mitgliedsstaaten mit rund 30 Millionen Einwohnern. Er sollte deren innere wie äußere Sicherheit garantieren sowie Frankreich machtpolitisch eindämmen. Das Kaisertum Österreich war Präsidialmacht dieses Staatenbundes. Die Karte zeigt Deutschland um das Jahr 1859.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: K 2021/002
„KÖNIG MAXIMILIAN IOS GIEBT SEINEM VOLKE DIE VERFASSUNGS-URKUNDE 1818“
Altkolorierte Lithografie von Peter Ellmer (1793 – 1872) nach Dietrich Heinrich Maria Monten (1799 – 1843), Druck bei I. M. Hermann, München, 1829, PapierGemeinsam mit den Mitgliedern der Ständeversammlung legt König Maximilian I. Joseph am 27. Mai 1818, seinem Geburtstag, den Eid auf die Verfassung ab. Dabei hält der Monarch die Verfassungsurkunde auf seinen Knien. Links neben dem König steht Kronprinz Ludwig von Bayern (1786 – 1868). An dritter Stelle rechts neben Maximilian I. Joseph ist Eugène de Beauharnais (1781 – 1824), Herzog von Leuchtenberg und Stiefsohn Napoleons I., zu erkennen. Auf einem Tisch mit Paradekissen liegen die königlichen Insignien Zepter, Krone, Reichsapfel und Schwert. Durch den geleisteten Eid auf die Verfassung verpflichtete sich der König, deren Bestimmungen zu respektieren.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3085
Katholische Kirche und Staendehaus in Carlsruhe
Kolorierter Stahlstich, Johann Gabriel Friedrich Poppel (1807 – 1882) nach Giacomo Pozzi (1814 – 1897), Deutschland, um 1850, PapierDer Stahlstich zeigt rechts neben der katholischen Kirche St. Stephan das 1821/22 errichtete Badische Ständehaus in Karlsruhe, den ersten deutschen Parlamentsneubau. Die seit 1819 aus zwei Kammern bestehende Badische Ständeversammlung tagte bis 1918 im Ständehaus. Ihr folgte 1919 der Badische Landtag, der 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst wurde. 1944 stark zerstört, erfolgte 1961 der Abriss des Gebäudes. An gleicher Stelle wurde 1993 die Karlsruher Stadtbibliothek eröffnet, deren Architektur an das alte Ständehaus erinnert.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3068
„Die deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a/M.“
Kolorierter Stahlstich, Joseph Maximilian Kolb (vor 1818 – nach 1859) und Frederick (Friedrich) Girsch (1821 – 1895), gezeichnet von Heinrich Hasselhorst (1825 – 1904), Deutschland, 1848Am 18. Mai 1848 versammelten sich zunächst nur 330 nach einem allgemeinen und gleichen Männerwahlrecht gewählte Volksvertreter in der Paulskirche als verfassunggebende Nationalversammlung. Später stießen weitere Abgeordnete dazu. Von den formell vorgesehenen 585 Abgeordneten kamen in Frankfurt im Durchschnitt 400 bis 500 Mandatsträger zusammen. Es überwogen Vertreter akademischer, freier und geistiger Berufe sowie Staatsdiener. Die große Mehrheit der Abgeordneten wünschte keinen gewaltsamen Umsturz, sondern eine auf Recht und Gesetz beruhende Umgestaltung der bestehenden politisch-gesellschaftlichen Ordnung. Vorrangig ging es nun darum, eine zentrale Regierungsgewalt einzurichten und eine Verfassung auszuarbeiten.Private Leihgabe
„Die Kaiserdeputation aus Frankfurt vor König Friedrich Wilhelm IV.“
Kupferstich, V. Fraer nach Franz Wilhelm Robert Geißler (auch Geissler; 1819 – 1893), Deutschland, 1850, PapierAm 3. April 1849 bot eine Abordnung der Nationalversammlung König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an. Der Monarch lehnte das Ansinnen ab, weil er keine „mit dem Ludergeruch der Revolution“ behaftete Krone tragen und als von Gott eingesetzter Monarch keiner Volksvertretung gegenüber verantwortlich sein wollte. Die ablehnende Haltung des Königs läutete das Scheitern des Versuchs ein, mit parlamentarischen Mitteln ein geeintes und freiheitliches Deutschland zu schaffen. Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: O 2004/124
„Das Stände-Haus in Cassel“
Stahlstich, Johann Gabriel Friedrich Poppel (1807 – 1882), nach Friedrich August Wenderoth (1817/19 – 1884), Deutschland, um 1843, PapierAuch nach dem Eingreifen des Deutschen Bundes blieb der Konflikt zwischen der kurfürstlichen Regierung und der hessischen Ständeversammlung bestehen. Dieser sah sich im Jahr 1862 erneut zur Intervention gezwungen und sorgte für die Wiederinkraftsetzung der Verfassung von 1831. Doch der innenpolitische Streit zwischen Regierung und Parlament blieb bis zur Eingliederung des Kurfürstentums in die preußische Monarchie nach dem Deutschen Krieg von 1866 ungelöst. Seit 1836 tagte die Ständeversammlung im Ständehaus in Kassel. Es war das erste speziell für ein Parlament errichtete Gebäude in Hessen.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3093
Briefumschlag mit Stempelmarke
Deutschland, um 1875, PapierDer Kaiser durfte Bündnisse mit auswärtigen Mächten eingehen, Botschafter ernennen sowie ausländische Gesandte empfangen. Der Briefumschlag enthielt ursprünglich wichtige Dokumente aus dem Auswärtigen Amt, die ihm sofort vorzulegen waren.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Signatur: B 129, Bl. 223
Clara Josephine Zetkin (1857 – 1933) und Rosa Luxemburg (1871 – 1919)
Fotografie, Magdeburg, 1910Das Foto zeigt die sozialistischen Politikerinnen Clara Zetkin, führender Kopf der proletarischen Frauenbewegung, und Rosa Luxemburg auf dem Weg zum SPD-Parteitag in Magdeburg im September 1910. Zetkin forderte nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern zunächst die Befreiung der Frauen aus ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den „Ausbeutern“ im Rahmen des revolutionären Klassenkampfes.picture alliance/akg-images
„Sitzung des Bundesraths“
Holzschnitt, Carl Wilhelm Ludwig Bernhard Rechlin (1836 – 1882), Deutschland, um 1874Der Bundesrat war das höchste Verfassungsorgan und vertrat durch Bevollmächtigte der „verbündeten Regierungen“ die Interessen der Bundesstaaten. Gesetze konnten nur mit seiner Zustimmung beschlossen werden. Diese war auch nötig, wenn der Reichstag aufgelöst oder Krieg erklärt werden sollte. Von den insgesamt 61 Stimmen der Mitglieder des Bundesrates führte Preußen 17 Stimmen. Beschlüsse erfolgten mit einfacher Mehrheit. Verfassungsänderungen konnten gegen den Willen Preußens nicht durchgesetzt werden. Der Reichskanzler – zumeist gleichzeitig preußischer Ministerpräsident – führte die Geschäfte.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 1284
Reichstag, Plenarsitzungssaal
Fotografie, Julius Braatz (1844 – 1914), Deutschland, 1889, Abzug auf PapierBei Gesetzesvorhaben der Regierung war der Reichskanzler auf die Zustimmung von Bundesrat und Reichstag angewiesen. Im politischen Alltag bedeutete dies, dass sich der Reichskanzler unter den im Parlament vertretenen Parteien Mehrheiten suchen musste. In den 1870er-Jahren stützte er sich vor allem auf die Liberalen. Das Foto eröffnet einen Blick in den alten Reichstagssaal in der Leipziger Straße 4 in Berlin, oben links auf der Bundesratsbank sitzt Reichskanzler Otto von Bismarck.picture-alliance/akg Images
Das provisorische Reichstagsgebäude an der Leipziger Straße in Berlin
Fotografie, Deutschland, um 1890Seit dem 14. Oktober 1871 tagte der Reichstag in der provisorisch hergerichteten ehemaligen Königlichen Porzellan-Manufaktur. Das Gebäude befand sich an der Leipziger Straße 4 in Berlin. 1898 erfolgte der Abriss. An derselben Stelle wurde in den Folgejahren das Preußische Herrenhaus errichtet. Heute hat dort der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland seinen Sitz.picture-alliance /akg-images
„Deutsch-Ostafrika. Deutsche Reichstagsabgeordnete auf der Fahrt zur Sisalplantage Buschirihof”
Fotografie, Deutschland, 1906Der Arbeitsalltag der Abgeordneten erschöpfte sich nicht nur in Parlamentsdebatten, Ausschusssitzungen und Wahlkampfveranstaltungen. Auch Dienstreisen gehörten dazu. Die Fotografie zeigt Mitglieder des Reichstags auf einer Studienreise in die Kolonie Deutsch-Ostafrika im Jahr 1906.picture-alliance/akg images
„Ostelbische Bibelstunde“
„Ostelbische Bibelstunde. Am Anfang war das preußische Dreiklassenwahlrecht! Dazu hat dann der liebe Jott ‘n Himmel und ‘ne Erde jeschaffen!“, Karikatur von Paul Rieth (1871 – 1925), Druck, Paul Rieth (1871 – 1925), aus „Jugend“ Nr. 46, München, 1909 Die Karikatur spielt auf das rückständige Dreiklassenwahlrecht in Preußen an. Insbesondere die Gutsbesitzer in den ostelbischen Gebieten achteten darauf, dass ihre Arbeiter „richtig“, also konservativ, wählten. Erst Ende 1918 wurde das Dreiklassenwahlrecht von einer Mehrheit im Abgeordnetenhaus abgeschafft, doch durch den Novemberumsturz entfaltete dieser Schritt keine Wirkung mehr.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3114
„Wahlrechtsdemonstration am 6. März 1910 in Düsseldorf“
Fotopostkarte, Deutschland, 1910In Preußen wurde der Landtag seit 1849 nach dem Dreiklassenwahlrecht bestimmt, das nach Einkommen und Besitz differenzierte. Die Stimme eines Bürgers mit hohem Einkommen und entsprechender Steuerleistung wurde höher gewichtet als die Stimme von Bürgern mit mittlerem und kleinem Verdienst. Dieses Wahlrecht benachteiligte die SPD und sicherte die Vorherrschaft der liberalen und konservativen Parteien. Zu den zentralen politischen Forderungen der Sozialdemokraten gehörte daher die Einführung des Reichstagswahlrechts in allen deutschen Bundesstaaten. Auf „Wahlrechtsspaziergängen“ wurde für dieses Ziel geworben.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: P 2025/038
Bürgerbrief der Freien und Hansestadt Hamburg für Adolph Helmcke
Freie und Hansestadt Hamburg, 1908, Leder, PapierAuch in Hamburg wurde das Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft zwischen 1848 und 1910 mehrfach geändert. Ein allgemeines Wahlrecht existierte nicht. Seit 1879 wurden 80 der 160 Abgeordneten von männlichen Bewohnern der Stadt ab 25 Jahren mit Bürgerrecht und jährlichem Mindesteinkommen gewählt, die restlichen 80 von Grundbesitzern und Amtsträgern. Weil die SPD seit 1901 in der Bürgerschaft vertreten war und zunehmend stärker wurde, verschärfte der Senat 1906 das Wahlrecht durch Erhöhung des Mindesteinkommens für einen Teil der Wähler. Dieser „Wahlrechtsraub“ führte zu Unruhen in der Stadt.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: O 2025/006
Gebührenmarkenheft des Sozialdemokratischen Vereins Anhalt II
Deutschland, 1914Mitglieder von SPD und sozialistischen Gewerkschaften führten von ihrem Lohn regelmäßig Beiträge für die Partei- und Gewerkschaftsarbeit ab. Die bürgerlichen Parteien bewunderten die Opferbereitschaft und die straffe Parteiorganisation der Sozialdemokraten. Beides war bei den bürgerlichen Parteien vor 1918 nicht annähernd so ausgeprägt.Private Leihgabe
Wahllokal in Berlin Reichstagswahl 1903
Fotografie, Deutschland, 1903Das Foto zeigt Wähler beim Wahlvorgang. Die Wahlvorsteher sorgten für die Weitergabe der ermittelten Wahlresultate an die zuständigen Stellen und verwahrten die versiegelten Wahlunterlagen bis zur Erklärung der Gültigkeit der Wahl durch den Reichstag. Mancher Wahlvorsteher aber überprüfte verbotenerweise Stimmzettel, lehnte die Annahme politisch nicht genehmer Stimmzettel ab, erklärte sie wegen angeblicher Formfehler für ungültig oder verteilte solche seiner eigenen Partei.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: Altbestand
„Vom deutschen Frauenstimmrechtskongreß in München“
Fotografie, Deutschland, 19121912 kam es anlässlich des Frauenstimmrechtskongresses in München zur ersten öffentlichen Demonstration für das Frauenwahlrecht.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: F 2024/093
Friedensresolution des Reichstags
Fotografie, Deutschland, 1917SPD, Linksliberale und Zentrum begannen enger zusammenzuarbeiten. Als Mehrheitsparteien bildeten sie mit dem Interfraktionellen Ausschuss ein Organ, um ihre Arbeit zu koordinieren. In einer Resolution vom 19. Juli 1917 forderten sie im Reichstag einen Verständigungsfrieden. Das Foto zeigt Reichskanzler Georg Michaelis (1857 – 1936, links im Bild, an der Regierungsbank stehend), der eine Regierungserklärung abgibt.picture-alliance/akg images
Ansprache des Soldatenrats während einer Demonstration am 10. November 1918 in Wilhelmshaven
Fotografie, Deutschland, 1918Ohne Kaiser und Reichsleitung informiert zu haben, befahl die Seekriegsleitung Ende Oktober 1918 der Flotte, zu einer Entscheidungsschlacht gegen die britische Marine auszulaufen. Ein Aufstand von Matrosen in Wilhelmshaven vereitelte das Vorhaben.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: F 2025/047
Demonstration am 10. November 1918 vor dem Reichstagsgebäude
Druck, Deutschland, 1918/Fotografie, Deutschland, 1918Die Aufstandsbewegung der Matrosen breitete sich von den Küstenstädten in das Binnenland aus. Revoltierende Matrosen und Soldaten verbündeten sich mit Arbeitern. Arbeiter- und Soldatenräte übernahmen in den größeren Städten die Macht. Die Militär- und Zivilbehörden leisteten keinen Widerstand.
Stimmabgabe in einem Wahllokal am 19. Januar 1919
Fotografie, Deutschland, 1919Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur „Verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung“ statt. Erstmals besaßen Frauen ein aktives und passives Wahlrecht. Das Wahlalter wurde von 25 auf 20 Jahre abgesenkt. Die Wahlbeteiligung betrug 83 Prozent. Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: Altbestand
Nationalwahl-Karte 1919
C. Opitz Geogr. Anstalt; Holzinger & Co., Leipzig/Stuttgart, 1919, PapierDie Nationalversammlung trat am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, weil es zuvor Unruhen in Berlin gegeben hatte. Die Mehrheitsparteien des letzten kaiserlichen Reichstags (SPD, Zentrum, Fortschrittliche Volkspartei) verfügten über eine große Mehrheit. Von den 423 Abgeordneten waren 37 Frauen.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: K 2018/002
Reichskanzler Constantin Fehrenbach (1852 – 1926) und Hugo Stinnes (1870 – 1924)
Fotografie, Deutschland, 1920Die Reichsverfassung von 1919 sah vor, dass der vom Reichspräsidenten ernannte Reichskanzler der Reichsregierung vorstand und über die Richtlinien der Politik bestimmte. Er war dem Reichstag und dem Reichspräsidenten gegenüber verantwortlich und konnte durch das Parlament durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Der Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach (l.) war von 1920 bis 1921 Reichskanzler des Deutschen Reichs und damit Chef einer Minderheitsregierung (Zentrum, Deutsche Demokratische Partei (DDP) und DVP).Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: F 2025/015
Reichstagswahl am 5. März 1933
Fotografie, Deutschland, 1933Auf Wunsch Hitlers wurden Neuwahlen für den 5. März angesetzt. Die NSDAP verfehlte bei den schon nicht mehr freien Wahlen mit 43,9 Prozent die absolute Mehrheit. Zusammen mit der deutschnationalen Kampffront Schwarz-Weiß-Rot verfügte die Reichsregierung jedoch über eine parlamentarische Mehrheit. Das Foto zeigt grimmig dreinblickende SA-Männer und wartende Menschen vor einem Wahllokal. Unter ihnen befindet sich auch der Vorsitzende der DNVP und Reichswirtschaftsminister Alfred Hugenberg (1865 – 1951, mit Melone).picture-alliance/akg images
Besetzung der DNVP-Parteizentrale in Berlin
Fotografie, Deutschland, 1933Auch die nationalkonservativen Bündnispartner sowie bürgerliche Regimekritiker gerieten nun in den Fokus der Nationalsozialisten. Bürgerliche Parteien und Gruppierungen wurden verboten oder lösten sich auf. Das Foto zeigt die Besetzung der DNVP-Parteizentrale durch ein Überfallkommando der Berliner Schutzpolizei und SA-Männer in der Friedrich-Ebert-Straße.picture-alliance/akg images
Auf dem Berliner Reichstag, 2. Mai 1945
Jewgeni Ananjewitsch Chaldei (1916 – 1997), Berlin, 1945Nach anfänglichen militärischen Erfolgen geriet die Wehrmacht spätestens seit 1942 in die Defensive. Drei Jahre später standen die Armeen der Feindmächte mitten in Deutschland. Am 8. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. Der Zweite Weltkrieg in Europa war zu Ende. Das Foto zeigt eine nachgestellte Szene mit dem Hissen der Flagge der Sowjetunion auf dem am Vorabend von der Roten Armee eingenommen Reichstagsgebäude.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: F 2025/006
„Germany: Map of the Occupation Areas - Karte der Besatzungs-Zonen“
Atlanta-Service, Frankfurt/Main, 1945Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 teilten die alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Diese sowie die unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden Gebiete östlich von Oder und Neiße sind auf der Landkarte eingezeichnet. Die Reichshauptstadt Berlin wurde in vier Sektoren aufgeteilt. Der Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin übte die höchste Regierungsgewalt in Deutschland aus.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: K 2021/007
Kürschners Volkshandbuch. Deutscher Bundestag. 21. Wahlperiode, 2025 – 2029
Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Darmstadt, 2025, PapierDas von Joseph Kürschner 1890 begründete, rot-weiß gestreifte Parlamentshandbuch enthält unter anderem die Kurzlebensläufe der 2025 gewählten Bundestagsabgeordneten. Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3142
Mitgliedsausweis der SED
Buchdruckerei Karl Huth, Berlin, 1946, PapierDer Einfluss der Sozialdemokraten innerhalb der SED schwand bis 1949 vollständig. Die marxistisch-leninistische SED und ihre Massenorganisationen wie die Freie Deutsche Jugend (FDJ) und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) kontrollierten das politische und gesellschaftliche Leben im Osten Deutschlands.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3179
Wahlbenachrichtigungskarten der Gemeinde Rösrath für die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949
Druck, Deutschland, 1949Die Abgeordneten des Bundestags wurden nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Die Wähler verfügten 1949 jedoch nur über eine Stimme. 1953 wurden die Zweitstimme und 1957 die Briefwahl eingeführt. Seit 1956 durften auch Soldaten der neugegründeten Bundeswehr wählen. 1972 und 1975 wurde das Alter für das aktive und passive Wahlrecht auf 18 Jahre abgesenkt.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3135
Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung und des Gesetzes, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, vom 17. März 1878, vom 28. Oktober 1918
Reichsgesetzblatt Nr. 144, Berlin, 1918, Papier, PappeDas politische System des Kaiserreichs wurde durch die verfassungsändernden Gesetze vom 28. Oktober 1918 in eine parlamentarische Monarchie umgestaltet (Oktoberverfassung). Zentrale Rechte der Krone gingen an Reichsleitung und Parlament über. Erstmals musste der Reichskanzler das Vertrauen der Reichstagsmehrheit haben. Die Änderung des politischen Systems wurde zwar überhastet vollzogen, erfüllte aber politische Forderungen, die bereits vor dem Krieg von SPD und Linksliberalen formuliert worden waren.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Signatur: B 010/0021
Aufzeichnung Wahlresultate und Stimmzettel
Deutschland, 1893, PapierStimmzettel mussten aus weißem, nicht gekennzeichnetem Papier bestehen. In der Praxis verwendeten die Parteien aber häufig Papier in diversen Farben, Größen und Formen. Die hier präsentierten Wahlunterlagen stammen von der Reichstagswahl am 15. Juni 1893. Ein Stimmzettel war sorgfältig gefaltet worden. Bei einem anderen wurde der aufgedruckte Name des Kandidaten handschriftlich durch einen anderen Namen ersetzt.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: A 17, Bl. 284, 287 ff.
Der Deutsche Metallarbeiter-Verband im Jahre 1904. Jahr- und Handbuch für Verbandsmitglieder
Vorstand des Deutschen Metallarbeiter-Verbands, Stuttgart, 1905, Papier, Pappe1891 wurde der sozialistische Deutsche Metallarbeiter-Verband (DMV) gegründet. Er entwickelte sich zur größten Einzelgewerkschaft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Der DMV war eine der wichtigsten Vorläuferorganisationen der heutigen Industriegewerkschaft Metall.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3136
Der Alldeutsche Verband. Eine Aufklärungsschrift
Oscar Schneider, Mainz, 1915Der Alldeutsche Verband (ADV) wurde 1891 gegründet und zählte zu den einflussreichsten nationalen Verbänden im Kaiserreich. Die Ausrichtung des Verbandes war militaristisch, nationalistisch, antimarxistisch, pangermanisch und völkisch. Der ADV scheute nicht vor scharfer öffentlicher Kritik an der Reichsleitung zurück, wenn deren Politik den Zielen des Verbandes zuwiderlief. Der ADV wurde 1939 aufgelöst. Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3152
Jahrbuch des Hansa-Bundes 1913
Hermann Hillger Verlag, Berlin, 1912, Papier, PappeDer am 13. Juni 1909 gegründete Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie war eine wirtschaftliche Interessenvertretung deutscher Kaufleute und Industrieller mit Sitz in Berlin. Hauptziel war es, den Einfluss des Bundes der Landwirte einzudämmen. Hinter dem Hansabund standen der Centralverband deutscher Industrieller, der Zentralverband der Vereinigten Innungsverbände als Vertretung des Handwerks sowie der Zentralverband des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes. 1934 wurde der Hansabund aufgelöst.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: B 2025/007
Handbuch für nichtsozialdemokratische Wähler
Reichsverbandsverlag, Berlin, 1907, PapierDer am 9. Mai 1904 in Berlin gegründete Agitationsverband hatte sich die politische Bekämpfung der SPD zum Ziel gesetzt. Er veröffentlichte entsprechend zu dem vom SPD-Parteivorstand herausgegebenen Handbuch für sozialdemokratische Wähler regelmäßig das Handbuch für nichtsozialdemokratische Wähler. Kurz nach Kriegsausbruch 1914 stellte er seine Arbeit ein.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: B 2025/001
„Eröffnung der 1.ten Staende Versammlung des Königreichs Baiern, den IV.ten Februar MDCCCXIX“
Lithografie, von Domenico Quaglio (1787 – 1837), nach Lorenz Quaglio (1793 – 1869), Deutschland, 1819, PapierDie Verfassung von 1818 sah auch eine Ständeversammlung als Zweikammern-Parlament mit beschränkten politischen Befugnissen vor. Diese bestand aus der Kammer der vom König ernannten Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten. Im ehemaligen Redoutensaal des Ständehauses an der Prannerstraße in München stehen in der Mitte König Maximilian I. Joseph und die Prinzen des königlichen Hauses. Vor ihnen sitzen die Mitglieder der ersten Kammer, seitlich stehen die Abgeordneten der zweiten Kammer. Neben dem König stehend hebt Kronprinz Ludwig als ranghöchstes Mitglied der Ständeversammlung die Hand zum Schwur auf die Verfassung.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3095
„Ordnung für sämmtliche Städte der Preußischen Monarchie“
Deutschland, 1808 (Reproduktion)Die am 19. November 1808 in Kraft getretene Städteordnung war ein zentrales Projekt des preußischen Reformpakets, das nach der Niederlage gegen Napoleon verabschiedet wurde. Sie räumte den Kommunen Selbstverwaltungsrechte ein. Das aktive und passive Wahlrecht für die Stadtverordnetenversammlungen stand allen unbescholtenen männlichen Bürgern einer Stadt zu, sofern sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen, Grundbesitz oder einen Gewerbebetrieb verfügten. Frauen sowie Stadtbewohner ohne Bürgerrecht waren von der Wahl ausgeschlossen. Durch die größere politische Teilhabe sollten die Menschen von passiven Untertanen zu verantwortungsbewusst handelnden Staatsbürgern werden.Private Leihgabe
„Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen, Nro. 1“
Deutschland, 1807, Papier (Reproduktion)Als Folge der Koalitionskriege und der Eroberungspolitik von Kaiser Napoleon I. ging 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation unter. Kurz darauf wurden Preußen und Österreich militärisch ausgeschaltet. Weite Teile Deutschlands gerieten unter französische Vorherrschaft. Nach französischem Vorbild wurden Verwaltung und Rechtswesen modernisiert. Dies galt insbesondere für das Königreich Westphalen, ein aus verschiedenen Gebieten zusammengesetzter „Modellstaat“. 1807 erhielt Westphalen als erster deutscher Staat eine geschriebene Verfassung. Mit den Reformen konnte Napoleon den Rückhalt der Bevölkerung aber nicht gewinnen. Im Gegenteil: Hohe Steuern, Zwangsrekrutierungen und wirtschaftliche Not steigerten die Verbitterung über die französische Fremdherrschaft.Private Leihgabe
„Grundgesetz über die landständische Verfassung des Grossherzogthumes Sachsen Weimar-Eisenach vom 5. May 1816“
Nachdruck, Deutschland, 1837, PapierNur einige südwest- und mitteldeutsche Staaten gaben sich nach 1815 Verfassungen, die individuelle Rechte der Staatsbürger garantierten. Zu ihnen gehörte das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Dessen Landesherr erließ in Befolgung des Artikels 13 der Deutschen Bundesakte am 5. Mai 1816 eine Verfassung. Sie war eine der ersten liberalen Verfassungen im Deutschen Bund und erkannte drei Stände als Landstände an: Rittergutsbesitzer, Bürger und Bauern. Die Landstände besaßen ein teilweise indirektes Wahlrecht für den Landtag. Dieser durfte unter anderem bei der Gesetzgebung und der Bewilligung des Haushalts mitbestimmen. Der Landesherr blieb aber als Souverän die einzige Quelle der Staatsgewalt.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: ZSg 3084
„Schluß Acte des wiener Congresses, von 9. Juni 1815, und Bundes Acte oder Grundvertrag des teutschen Bundes, vom 8. Juni 1815“
Johann Ludwig Klüber (1762 – 1837), Verlag: J. J. Palm und Ernst Enke, Erlangen, 1816Die auf dem Wiener Kongress verabschiedete Deutsche Bundesakte legte in 20 Artikeln die rechtlichen Grundlagen des Bundes fest. Die Bundesakte sah als liberales Zugeständnis der Fürsten in Artikel 13 die Einführung von „landesständischen Verfassungen“ in den einzelnen Staaten vor, das monarchische Prinzip sollte jedoch gewahrt bleiben.Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh, Inventar-Nr.: B 2025/002
Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern von 1818
Deutschland, 1818 (Original), Papier (Reproduktion)Am 26. Mai 1818 erließ König Maximilian I. Joseph (1756 – 1825) eine neue Verfassung für das Königreich Bayern. Sie ersetzte die erste Verfassung von 1808 und behielt, mit einigen Änderungen, bis zum Ende der Monarchie 1918 ihre Gültigkeit. Die Verfassung garantierte die bürgerlichen Rechte, beinhaltete aber auch Pflichten wie die Wehrpflicht. Zudem wurde eine Ständeversammlung (seit 1848 als Landtag bezeichnet) eingeführt. Der Monarch blieb weiterhin alleiniger Träger der Staatsgewalt.Private Leihgabe

